Schnadewesen

Zu den Aufgaben der Schützengesellschaften bzw. Gemeinden, gehörte der Grenzbegang. Dabei traf man sich mit den Abgeordneten aus den Nachbarorten, um gemeinsam die Gemarkungsgrenzen festzulegen. In welchen Zeitabständen die s. g. Schnaderezesse abzuhalten waren, lässt sich nicht mehr genau feststellen.

Bereits in der Waldeckischen Landordnung von 1525 sind Schnadezüge vorgeschrieben. Es war die Pflicht eines jeden wehrfähigen Einwohners, an den Schnadegängen teilzunehmen. Geleitet wurde eine solche Grenzbegehung von einem Amtmann der fürstlichen Regierung. An der Spitze der Dörfer standen jeweils der Dorfrichter und der Vorsteher. Besondere Bedeutung hatten die sogenannten „Markmeister“. Dies waren von den Grundbesitzern gewählte Vertrauenspersonen. Markmeister hatten die Aufgabe Grenzsteine zu setzen und Instand zu halten. Bevor Marksteine eingeführt wurden, bestimmten markante Punkte wie z.B. Bachläufe, Bäume, Bergrücken, Senken den Grenzverlauf. Der älteste schriftliche festgehaltene Grenzbegang datiert vom 23. Mai 1631.

Der Wortlaut des Amtmannes lautet wie folgt:
Schneid undt grentze deß Dorffes Rehney fahrt am Linden Dorn biß an den Berken busch hinter am Sembde her, biß auff den burhagen da ein rauher busch stehet, von dem busch hinder dem Schwein hübel hin biß auff den Sonnen born von dar über die runne biß auf daß hirte feldt biß an den Steine born auff die florbeche den heiberbring hinauff biß uff die pulenbergische Schneide, von der Schneide durch den Eisenberg hinein biß auff den pfennigborn, von dar auff die hohe werbel biß auff daß wasser die rehne genant, von des wasser den Mollenberg hinauff biß gen Möllhausen an die walme, von der walme an der fahre hinauff biß an die Schieffer Kaulen, von dar biß auff die Rehneier Linden, von der Linden biß auff den Linden Dorn, undt Endten sich darmit;
Corbach am 23ten May 1631 Tilemann Judenhertzog
Ambts gebühr bezahlet 12 gr.

1687 fand zwischen den beiden Gemeinden Adorf und Rhenegge ein Grenzbegang statt.
Das Protokoll beginnt mit den Worten: Actum Adorff den 25ten May 1687
Zwischen dehnen beyden gemeindten Adorff undt Reneh ist dato die hudens Schnade besichtiget undt der alte receß wieder holet, die grenz mahle aber daben sich einige Irrungen her vorthun wollen, findt zwischen beyden gemeindten erlautert undt seits angenommen darann hin künftig zu Ewigen Zeiten mit hüden undt Treiben zu wenden undt zu kehren wie folget …..
Den kompletten Grenzverlauf der Rhenegger Gemarkung finden wir im Schnadezug 1756

Aktum Rhenegge, den 16. Juni 1756.
Demnach die Gemeinde Rhenegge es für richtig erachtet, ihren Hude- und Blumenbezirk zu revidieren, und daher dieserhalb beim Amt geziemend nachgesucht, solchem auch zu willfahren kein Anstand vorgefunden, zumal selbe ihre Schnade seit 1726 nicht gezogen, so sind die benachbarten und angrenzenden Orte:

die Gemeinde Sudeck
die Gemeinde Gieberinghausen
die Gemeinde Heringhausen
die Gemeinde Padberg im Kölnischen
und die Gemeinde Adorf

von der Behörde zeitig benachrichtigt, worauf dann der vorgesehenen Zug unter heutigen Datum in Gegenwart unseres Hofrats und Landrichters Bornemann wie auch Bergrats Schumacher mit fliegenden Fahnen und klingenden Spiel sollte ziehen, und der Anfang gemacht worden vor dem Dorfe durch den Dahlerweg gerade auf den sogenannten Lindendorn, modo Lindenbaum, woselbst von Sudeck erschienen:

Dorfrichter Christoph Gerlink
Bernhard Hillebrand
Johannes Bangert und noch einige mehr.

Und mit Genehmigung dieser der Zug bis an die Klanke des Kreten – modo Matthias Beckers – Land, woselbst eine Siepe befindlich, genommen, und hier der Daniel Pohlmann aus Sudeck und Jakob Pohlmann aus Rhenegge gestuzt wurden. Von hier in gerader Linie (ging es) fort bis auf den Birkenbaum, der aber jetzt nicht mehr gegenwärtig, und daher den Rheneggern und Sudeckern anbefohlen wurde, dorthin einen Stein zu setzen.

Die Sudecker gestanden, diese Schnade und Grenze geschehen zu lassen, dass die Rhenegger diesen Stein auf ihre eigenen Kosten setzen ließen, sintemalen sie hiermit umso weniger etwas zu tun haben wollten, da ihre Sudecker Schnade weiter auf den alten Knapp in Jakob Finken Land ginge, wogegen aber die Rhenegger protestierten und behaupten wollten, dass hierselbst der alte Knapp nicht befindlich, sondern hinter dem Simmet läge.

Bei diesem Birkenbaum ist gestutzt: Der Anton Sude und Ulrich Bangert aus Rhenegge.
Und von da (ging) der Zug genau gerade fort unter de Simmethecke her auf einen Eichenbaum, so aber abgehauen und statt dessen eine andere junge Eiche, so 7 Schritt etwa in der Rhenegger Feldmark stehend, angeplackert.
Von hier (ging es) ferner fort auf den sogenannten Hirtengraben, so nach Sudeck gehöret, auf einen großen Stein unweit einer dicken Eiche, woran gestutzet: Jost Brühne und Matthias Fisseler.
Von hier (ging es) durch des alten Berges oder Georg Behlen Wiese etwa 50 Schritt durch und diese Wiese rechter Hand liegengelassen auf den Burhagen, worauf ein rauer Busch stehet, und Contzens Knapp rechter Hand liegengelassen in gerader Linie fort bis auf den Rabenknapp, woselbst uns die Sudecker, nachdem sie vorstehenden Zug für richtig Richter Anton Sude, Johannes Bangert und Georg Leonhardt einfanden, welche zugleich die Koppelhude bis hinter den Schweinehübbel intendierten, wogegen aber die Rhenegger protestierten.

Von dem Rabenknapp (ging es) weiter fort hinter dem Schweinehübbel über Johann Jost, modo Jakob Bangerts, Wiese her auf den sogenannten Sonneborn, von hier fort über die Ruhne am Berge her und den Köppel herunter bis aufs sogenannte Hirtenfeld auf Richter Suden von Gieberinghausen Land, worin oben an der Ecke des Landes, dicht am Fußpfad verglichenermaßen ein Stein gesetzt (wurde). Hier verließen uns die Gieberinghäuser, und (es) erschienen von Heringhausen: Richter Jakob Pohlmann Konrad Pohlmann, Friedrich Christoph Pohlmann und Ernst Potthoff, aber zugleich (wurden) der Johannes Grieneisen von Gieberinghausen und Ernst Schreiner von Heringhausen gestutzet. Von hier (ging es) weiter fort über das Hirtenfeld in gerader Linie an des Richters Jakob Suden, modo Wittib Suden, Wiese vorbei, den Knapp hinan bis an eine junge Eiche,woran das Kreuz erneuert und Johannes Lamm gestutzt wurde. Von hier (ging es) den Köppel in gerader Linie hinauf auf das Loh an einen an einer Kuhle stehenden Dornbusch, woran der Ernst Potthoff von Heringhausen gestutzt (wurde). Von hier (ging es) auf den sogenannten Hummeborn in Richter Potthoffs Land (und) von da weiter auf den Steinborn, linker Hand quer durchs Feld, den Heimbringsgraben rechter Hand liegengelassen, bis auf die Hallenbergsgrube, wobei zu bemerken (ist), dass da die Gemeinde Rhenegge vom Hummelborn an mit der Fahne zu weit linker Hand am Steinborn vorbeigegangen (ist). Dieser Zug wurde für unrichtig erkannt, aber es (ist) vielmehr bei voriger Beschreibung belassen worden. Bei eben gedachter Hallenbergsgrube trafen wir hierauf den Sekretär Gerburg, Henrich Bigge und noch einige Gemeindemänner aus Padberg an. Da dann der Zug an der Grenze gerade fort bis auf einen Landgrenzstein an dem Bach oder Wasser, die Rhene genannt, genommen wurde, woselbst uns die Padberger verließen. Von hier (ging der Zug) rechter Hand herum am Schwein-Johannes-Graben hinauf auf den im vorigen Schnaderezeß benannten 1. Stein, in gerader Linie fort auf den 2. Stein, ferner in eben der Linie fort auf den 3. Stein, zwischen Ricus Becker und Johannes Koehnen (Ländern) hinab. Von da (ging der Zug) auf den 4. Stein in Johannes Koehnen Land, woselbst die Adorfer uns zwar empfangen sollten, aber niemand erschienen (war).

Von hier (ging es) weiter durch den Mühlenberg gegen die sogenannte Mühlhäuser Wiese fort, die sogenannte Walme linker Hand liegengelassen, in gerader Linie fort auf einen dicken Buchenbaum, so vorhin (=früher) mit Kreuzen bezeichnet, aber nunmehr abgehauen, hingegen der Stumpf und die dabei befindliche Eiche mit neuen Kreuzen abermalen bezeichnet (wurde), und daran der Daniel Pohlmann und Jost Brühne gestutzet wurden.

Von hier (ging es) neben der Walme am Mühlenberg grade fort bis auf Bracht Bornemanns, modo Philipp Schreibers, Wiese, so Richter Pohlmann von Rhenegge pfandweise unterhat (=bewirtschaftet). Von da (ging es) ferner den Köppel hinan und über das Feld quer hinauf an einen Steinan Jost Tepels, modo Friedrich Greben, Land an der Klanke des Mühlenweges, woselbst Johannes Leonhardt, Matthias Bunse und Samuel Volcke gestutzt (wurden), und (es) erschienen dahier von Adorf der Richter Brühne, Markmeister Bornemann und noch einige mehr, welchen der bisherige Zug, insoweit er die Gemeinde Adorf concernierte, vorgelesen (wurde), welche aber dagegen protestierten und den Zug nach dem Inhalt des in anno 1687 getroffenen Vergleichs vorlasen, wogegen gleichwohl die Rhenegger reprotestierten, den gemelter Vergleich zwar für richtig agnosziert, dabei aber angaben, dass (der) letzte Schnadezug der anno 1726 solchen (=diesen) Vergleich erläuterte (und) folglich sich hiernach ein jeder richten müsse. Diesem nach von hier der Zug weiter fort, die Fahre hinauf bis an eine gezeichnete Eiche unter Bernhard Bertholds, olim Suden, modo Matthias Pohlmanns, Land genommen wurde. Von da (ging es) weiter auf einen an Suden Land linker Seiten befindlichen Stein, so aber nicht mehr vorhanden, von da auf die Schieferkaule (und) von hier weiter fort auf den Geldbeutelskopf, woselbst ein Stein stehet. Von da (ging es) weiter fort in gerader Linie bis auf die Rhenegger Linde, von hier in gerader Linie fort bis in die Harpecke, in Hermann Bangerts Wiese, woselbst der Schnadestein in der Hecke oben in der Wiese steht. Von da (ging es dann) auf den Lindendorn oder Lindenbaum, wo der Anfang gemacht und „hier sich der Zug geendigt hat“.

Ein ausführlicher Bericht über die Begehung der Rhenegger Gemarkunsgrenze aus dem Jahre 1808 liegt ebenfalls vor. Nachfolgend einige Auszüge:

Actum Rhenegge den 1. Juli 1808.
Da die Gemeinde Rhenegge seit dem Jahre 1756 ihre Hude und Blumenschnade nicht gezogen, und deshalb für nötig erachtet hatte, die hier und da mangelhaft gewordenen Gränzzeichen wieder zu erneuern und herzustellen, so war der Gemeinde sowohl von Fürstlicher Regierung als dem Amte auf ihre Bitte die Erlaubniß ertheilt, dermalen ihre Hude=Gränze zu beziehen, und war ich der Rath und Amtmann Stoecker von Fürstlicher Regierung comittirt worden, dies Geschäft zu leisten. Wie ich nun hierzu den heutigen Tag bestimmt, an die benachbarten Gemeinden aber davon Nachricht gegeben, so wurde der Zug unter Hinzuziehung des Amts actuarij Herrn Hofgerichts Secretair Rube dergestalt von uns und folgenden Personen aus Rhenegge, als 1. des Richters Henrich Philip Pohlmann, 2. Vorsteher Jakob Pohlmann … 6. Markmeister Christian Figge und weitere 16 namentlich aufgeführte Teilnehmer.

Erst Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Katasterämter eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Grenzbegehungen von amtlicher Bedeutung.

1984 wurde die Tradition der Schnaderezesse wieder neu aufgenommen. Seit dieser Zeit wird im Abstand von 5 Jahren, jeweils 1 Jahr vor dem Freischießen, ein drittel der Gemarkungsgrenze abgeschritten. Hierzu werden die Bürger der Nachbardörfer Sudeck, Giebringhausen, Heringhausen, Helminghausen, Padberg und Adorf eingeladen.

1995 stiftete der ehemalige Schützenkönig Fritz Emden der Schützengesellschaft einen alten Grenzstein als Stutzstein, der sich bereits über einhundert Jahre an der nördlichen Spitze im Wald Pohlmann – Richts befunden hat. Der ehemalige Standort des Grenzsteines war im Dreieck des Waldes Pohlmann – Luttern, Richts Gabe und dem Domanialwald.


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